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Fidenti Personal aus Oldenburg Fidenti Personal Header

"Die Zukunft soll man

nicht voraussehen wollen,

sondern möglich machen!"

Fidenti Personal - FAQ's VON FIDENTI FÜR BEWERBER

Die Fidenti Personal GmbH!


1. Was bedeutet überhaupt Zeitarbeit?

Zeitarbeit bedeutet, als Angestellter eines Personaldienstleisters (Verleihbetrieb) bei deren Kundenunternehmen (Entleihbetrieb) einzuspringen. Oftmals ist der Personalbedarf in den Kundenunternehmen zeitlich begrenzt (z.B. wegen Auftragsspitzen), woher der Name Zeitarbeit kommt.
Nein, zum Glück nicht! Sie sind beim Personaldienstleister in der Regel fest und unbefristet angestellt. Wenn einer Ihrer Einsätze zu Ende geht, wird anschließend ein neuer Einsatz für Sie rausgesucht. Sie sind also ganz normal angestellt und wechseln nur den Betrieb, in dem Sie Ihre Arbeit verrichten.
Da der Arbeitsvertrag mit uns, also dem Personaldienstleister, abgeschlossen wird, sind wir folglich also auch der Arbeitgeber.
Während bei der Arbeitnehmerüberlassung wir, Fidenti Personal, der Arbeitgeber sind und wir unsere Mitarbeiter einem Kundenunternehmen für eine gewisse Zeit überlassen, ist das bei einer Direktvermittlung ein bisschen anders. Hier ist das Ziel einen qualifizierten Arbeitnehmer (m/w/d) an ein Unternehmen zu vermitteln, das genau diesen Menschen sucht. Dementsprechend ist man dann auch direkt beim Kundenunternehmen angestellt und die Zusammenarbeit mit uns ist mit Vertragsunterschrift beim Kunden abgeschlossen. Beide Formen sind für die Arbeitnehmer natürlich kostenlos.
Ja, wir sind Mitglied beim Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und verwenden den iGZ-DGB-Tarifvertrag.
Durch die geltenden Tarifverträge können faire Löhne garantiert werden, selbst branchenbezogene Zuschläge kommen oft zum Tragen, wodurch ein gutes Gehalt möglich ist.
Falls sich doch einmal kein Einsatz bei einem weiteren Kundenunternehmen ergeben sollte, erhalten Sie natürlich weiter Ihr Gehalt. Das ist durch das Arbeitszeitkonto möglich, was einen als Arbeitnehmer zusätzlich absichert.
Bei beidseitigem Gefallen kommt es sehr oft vor, dass Zeitarbeitnehmer in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden, weil das Kundenunternehmen den wertvollen Mitarbeiter (m/w/d) nicht verlieren möchte. Sobald man sich gut bewährt hat und man sich gegenseitig schätzen gelernt hat, stehen die Chancen oftmals sehr gut. So kann man zum Beispiel auch als Arbeitnehmer mal in eine Firma reinschnuppern.
Wie bei jeder anderen Bewerbung auch, reichen ein kurzes Bewerbungsschreiben und ein chronologisch geordneter Lebenslauf, sowie alle vorhandenen Zeugnisse. Auch andere Zertifikate von Fortbildungen etc. können Ihre Chance weiter verbessern, wenn sie mit dem Job in Verbindung stehen auf den Sie sich bewerben.
Nein ganz im Gegenteil - auch hochqualifizierte Arbeitnehmer sind in der Zeitarbeit tätig und manchmal für spezifische Projekte gerade gefragt. Zum Beispiel sind oftmals auch Ingenieure für besonders wichtige und zeitbegrenzte Projekte in Zeitarbeit tätig.
Der Urlaubsumfang hängt von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und von Ihrem Tarifvertrag ab. Wir arbeiten mit dem iGZ-Tarifvertrag, der im ersten Jahr der Beschäftigung 24 Urlaubstage vorsieht. Stetig kommen mehr Urlaubstage dazu, bis man ab dem fünften Jahr Anspruch auf 30 Urlaubstage hat.
Auch hier gibt es keinen Unterschied zu einem anderen festangestellten Mitarbeiter. Natürlich sind alle Zeitarbeitnehmer (m/w/d) in der Sozialversicherung angemeldet und die Beiträge werden regelkonform abgeführt. Auch in Bezug auf Themen, wie Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaubsanspruch, gelten die gleichen Rechte.
Sie können sich entweder direkt auf unserer Website auf die gewünschte Stelle bewerben, uns über die Website eine Initiativbewerbung schicken oder Sie schicken uns einfach eine Mail mit den Dokumenten. Natürlich können Sie uns auch anrufen oder Sie kommen einfach auf einen Kaffee bei uns vorbei und dann sprechen wir über Ihre Karrieremöglichkeiten.
„Equal Pay“, bedeutet aus dem Englischen übersetzt „gleiche Bezahlung“ und bezeichnet die Regelung, dass ein Personaldienstleister seinem Arbeitnehmer nach 9 Monaten denselben Lohn zahlen muss und möchte, wie einem vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers.
Datenschutz und ein vertraulicher Umgang Ihren Daten hat bei uns höchste Priorität und wir richten uns streng nach der DSGVO. Selbstverständlich werden Ihre Daten nur in anonymisierter Form und nach Ihrer Zustimmung an unsere Kunden weitergegeben.